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Amtliches Kilometergeld 2025: Sätze, Änderungen & Steuervorteile

Alfie Davies Clarke • 2026-06-21 • Gepruft von Elias Hoffmann

Wer beruflich mit dem eigenen Auto, Motorrad oder Fahrrad unterwegs ist, kennt die Frage: Was steht mir pro Kilometer zu? Die Antwort darauf hat sich zum 1. Juli 2025 deutlich verändert – und bringt nicht nur höhere Sätze, sondern auch eine längst überfällige Vereinheitlichung für verschiedene Verkehrsmittel.

PKW-Satz (ab 1. Juli 2025): 0,50 €/km ·
Motorrad-Satz: 0,25 €/km ·
Fahrrad-Satz: 0,25 €/km ·
Mitfahrer-Zuschlag: 0,15 €/km ·
Steuerfrei: Ja ·
Gültig ab: 1. Juli 2025

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Keine offenen Fragen – die Sätze sind durch das BMF abschließend geregelt
3Zeitleisten-Signal
  • 1. Juli 2025: Neue Sätze treten in Kraft (BMF – österreichisches Finanzministerium)
4Wie es weitergeht

Sechs zentrale Werte, eine klare Linie: Die neue Tabelle des amtlichen Kilometergeldes fasst zusammen, was ab Juli 2025 für jede Fahrzeugkategorie gilt.

Kategorie Satz pro km Gültig ab
PKW/Kombi 0,50 € 1. Juli 2025
Motorrad/Motorfahrrad 0,25 € 1. Juli 2025
Fahrrad 0,25 € 1. Juli 2025
Mitfahrer (pro Person) 0,15 € 1. Juli 2025
Steuerfrei Ja 1. Juli 2025
Obergrenze (steuerfrei) 30.000 km/Jahr 1. Juli 2025

Der Haken an der Sache: Wer mehr als 30.000 Dienstkilometer im Jahr fährt, muss den Überschuss versteuern. Für die allermeisten Berufspendler und Außendienstmitarbeiter bleibt das Kilometergeld damit komplett abgabenfrei.

Wie hoch ist das Kilometergeld ab 2025?

Was das bedeutet

Ein Außendienstmitarbeiter, der 20.000 Dienstkilometer pro Jahr mit dem PKW fährt, erhält ab Juli 2025 statt 8.400 Euro nun 10.000 Euro steuerfrei – ein Plus von 1.600 Euro, ohne dass der Arbeitgeber zusätzliche Abgaben zahlen muss.

Welche Sätze gelten für PKW?

  • Für PKW und Kombi beträgt das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2025 0,50 Euro pro Kilometer (BMF – österreichisches Finanzministerium).
  • Der Satz gilt für dienstliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug und ist steuerfrei.
  • Die Obergrenze für die steuerfreie Auszahlung liegt bei 30.000 Kilometern pro Kalenderjahr (WKO – Wirtschaftskammer Österreich).

Vor dem 1. Juli 2025 lag der PKW-Satz bei 0,42 Euro pro Kilometer. Die Erhöhung um 0,08 Euro gleicht die sogenannte kalte Progression aus und berücksichtigt gestiegene Treibstoff- und Wartungskosten.

Welche Sätze gelten für Motorräder?

  • Für Motorfahrräder und Motorräder beträgt das Kilometergeld ab 1. Juli 2025 0,25 Euro pro Kilometer (BMF – österreichisches Finanzministerium).
  • Zuvor lag der Satz bei 0,24 Euro – eine Anhebung um 0,01 Euro.

Welche Sätze gelten für Fahrräder?

  • Für Fahrräder beträgt das Kilometergeld ab 1. Juli 2025 0,25 Euro pro Kilometer (BMF – österreichisches Finanzministerium).
  • Erstmals werden Fahrräder damit genauso behandelt wie Motorräder – eine deutliche Vereinfachung gegenüber der vorherigen Regelung.
  • Der ÖAMTC bestätigt, dass auch für Fahrräder die steuerfreie Auszahlung bis 30.000 Kilometer möglich ist (ÖAMTC – österreichischer Automobilclub).

Wie hoch ist der Mitfahrerzuschlag?

  • Wer eine weitere Person im Fahrzeug mitbefördert, erhält ab 1. Juli 2025 zusätzlich 0,15 Euro pro Kilometer (BMF – österreichisches Finanzministerium).
  • Der Zuschlag gilt pro Mitfahrer und wird zusätzlich zum Fahrersatz von 0,50 Euro ausgezahlt.
  • Vor der Reform lag der Mitfahrerzuschlag bei lediglich 0,05 Euro – eine Verdreifachung.
Fazit: Arbeitgeber zahlen ab Juli 2025 für jede dienstlich gefahrene Stunde mit dem Privat-PKW 0,50 Euro. Berufspendler mit langen Anfahrtswegen profitieren am meisten. Für Gelegenheitsfahrer mit dem Fahrrad lohnt sich die Abrechnung erst ab etwa 40 Kilometern pro Monat.

Wie hoch ist die Kilometerentschädigung für ein Privatfahrzeug?

Wann wird Kilometergeld für private Fahrten gezahlt?

  • Das amtliche Kilometergeld gilt ausschließlich für Fahrten im Rahmen des Dienstes (beruflich) oder wenn der Arbeitgeber es freiwillig erstattet (WKO – Wirtschaftskammer Österreich).
  • Für rein private Fahrten besteht keine gesetzliche Erstattungspflicht.
  • Arbeitgeber können jedoch freiwillig die amtlichen Sätze zahlen – dann gelten die gleichen steuerlichen Regelungen.

Unterschied zwischen privater und dienstlicher Nutzung

  • Dienstliche Fahrten umfassen Dienstreisen, Außendiensttermine und Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten.
  • Der Arbeitsweg (Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zählt nicht als Dienstfahrt – hier greift die Pendlerpauschale, nicht das Kilometergeld (ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse).
Fazit: Für den täglichen Arbeitsweg bekommen Sie kein Kilometergeld. Wer aber mehrmals pro Woche zu Kunden oder Außenterminen fährt, kann die vollen 0,50 Euro pro Kilometer abrechnen – und das steuerfrei.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale für 2025?

Was ist der Unterschied zwischen Kilometergeld und Pendlerpauschale?

  • Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Absetzbetrag für den Arbeitsweg, kein direkter Erstattungsbetrag (ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse).
  • Das Kilometergeld ist die steuerfreie Reisekostenvergütung für Dienstreisen – der Arbeitgeber zahlt es direkt aus.
  • Die Pendlerpauschale hängt von der Entfernung und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab, während das Kilometergeld einheitlich pro Kilometer ist.

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

  • Die Pendlerpauschale staffelt sich nach der einfachen Fahrtstrecke (ab 20 km) und danach, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind.
  • Sie beträgt zwischen 384 Euro und 4.500 Euro pro Jahr, abhängig von der Entfernung und den Fahrzeiten.
  • Im Gegensatz dazu ist das Kilometergeld eine direkte Auszahlung des Arbeitgebers, die nicht mit der Steuererklärung verrechnet wird.
Der Unterschied

Kilometergeld ist bares Geld vom Arbeitgeber, steuerfrei und sofort. Die Pendlerpauschale senkt nur Ihre Steuerlast am Jahresende. Wer beides kombiniert bekommt (Kilometergeld vom Chef und Pendlerpauschale vom Finanzamt), muss aufpassen: Das Finanzamt prüft, ob die Pendlerpauschale gekürzt wird.

Diese Kombination erfordert eine genaue Prüfung der steuerlichen Auswirkungen und gegebenenfalls eine Abstimmung mit dem Steuerberater.

Wie hoch ist das amtliche Kilometergeld ab 2025 netto?

Bedeutung von netto beim Kilometergeld

  • Das amtliche Kilometergeld ist steuerfrei – es wird also netto ausgezahlt (klimaaktiv.at – österreichische Klimaschutzinitiative).
  • Es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an, solange die amtlichen Sätze nicht überschritten werden.
  • Erhält ein Arbeitnehmer mehr als die amtlichen Sätze (z. B. 0,60 Euro/km), muss der überschüssige Betrag versteuert werden (BMF – österreichisches Finanzministerium).
Fazit: Wer 0,50 Euro pro Kilometer bekommt, hat davon netto 0,50 Euro in der Tasche. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent müsste ein Bruttolohn von 0,83 Euro pro Kilometer gezahlt werden, um auf denselben Nettobetrag zu kommen. Das Kilometergeld ist also effektiv fast 70 Prozent mehr wert als ein gleich hoher Bruttolohn.

Wie viel Fahrtkosten pro km 2025?

Wie setzen sich die Fahrtkosten zusammen?

  • Die amtlichen Sätze von 0,50 Euro pro Kilometer decken typischerweise Kraftstoff, Verschleiß, Wartung und Wertverlust ab (ÖAMTC – österreichischer Automobilclub).
  • Bei einem Durchschnittsverbrauch von 7 Litern auf 100 km und einem Benzinpreis von 1,60 Euro entfallen etwa 0,11 Euro auf den Kraftstoff.
  • Die restlichen 0,39 Euro decken Verschleiß (Reifen, Bremsen, Öl), Versicherung, Steuer und Wertverlust ab.

Vergleich mit tatsächlichen Kosten

  • Bei tatsächlich höheren Kosten kann der Arbeitgeber einen höheren Satz zahlen – dieser muss dann jedoch versteuert werden.
  • Für einen Mittelklasse-PKW liegen die Gesamtkosten pro Kilometer nach ADAC-Berechnung bei etwa 0,45 bis 0,55 Euro – der amtliche Satz deckt die Realität also gut ab.
  • Bei Elektroautos sind die Kosten pro Kilometer tendenziell niedriger (Strom statt Benzin, weniger Verschleiß), der Satz bleibt aber identisch.

Sechs Fahrzeugkategorien, sechs klare Ansagen: Die folgende Aufstellung zeigt alle amtlichen Kilometergeld-Sätze im Detail.

Fahrzeugkategorie Satz pro km Steuerfrei Obergrenze pro Jahr Gültig ab
PKW / Kombi 0,50 € Ja 30.000 km (15.000 €) 1. Juli 2025
Motorrad / Motorfahrrad 0,25 € Ja 30.000 km (7.500 €) 1. Juli 2025
Fahrrad 0,25 € Ja 30.000 km (7.500 €) 1. Juli 2025
Mitfahrer (pro Person) 0,15 € Ja 30.000 km (4.500 €) 1. Juli 2025
PKW vor 1. Juli 2025 0,42 € Ja 30.000 km (12.600 €) bis 30. Juni 2025
Motorrad vor 1. Juli 2025 0,24 € Ja 30.000 km (7.200 €) bis 30. Juni 2025
Mitfahrer vor 1. Juli 2025 0,05 € Ja 30.000 km (1.500 €) bis 30. Juni 2025
E-Auto (kein eigener Satz) 0,50 € (PKW-Satz) Ja 30.000 km (15.000 €) 1. Juli 2025

Die Tabelle zeigt einen klaren Trend: Die größte relative Steigerung gab es beim Mitfahrerzuschlag (plus 200 Prozent) und beim PKW (plus 19 Prozent). Motorräder und Fahrräder liegen nun erstmals gleichauf – eine Vereinfachung, die die Abrechnung für Dienstgeber und Dienstnehmer gleichermaßen erleichtert.

Zeitleiste: Die Entwicklung des Kilometergeldes

  • Bis 30. Juni 2025: PKW 0,42 €/km, Motorrad 0,24 €/km, Mitfahrer 0,05 €/km – kein eigener Fahrrad-Satz
  • 1. Juli 2025: Neue Sätze treten in Kraft – PKW 0,50 €/km, Motorrad 0,25 €/km, Fahrrad 0,25 €/km, Mitfahrer 0,15 €/km (BMF – österreichisches Finanzministerium)
  • 2026 (Ausblick): Eine weitere Anpassung aufgrund der kalten Progression ist möglich, aber noch nicht beschlossen (WKO – Wirtschaftskammer Österreich)
Achtung

Wer im Juni 2025 eine Dienstreise macht und im Juli die Abrechnung einreicht, sollte unbedingt das Reisedatum angeben – für Fahrten vor dem 1. Juli gilt noch der alte Satz von 0,42 Euro. Das Finanzamt erkennt nur die zum Reisezeitpunkt gültigen Sätze an.

Die korrekte Zuordnung der Reisedaten ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung der Kilometergelder.

Bestätigte Fakten

  • PKW-Satz 0,50 €/km ab 1. Juli 2025 – bestätigt durch das BMF (Bundesministerium für Finanzen)
  • Motorrad-Satz 0,25 €/km – bestätigt durch das BMF (Bundesministerium für Finanzen)
  • Fahrrad-Satz 0,25 €/km – bestätigt durch das BMF (Bundesministerium für Finanzen)
  • Mitfahrer-Zuschlag 0,15 €/km – bestätigt durch das BMF (Bundesministerium für Finanzen)
  • Steuerfrei bis 30.000 km pro Jahr – bestätigt durch die WKO (Wirtschaftskammer Österreich)
  • Sätze gelten ab 1. Juli 2025 – bestätigt durch die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Stimmen zur Neuregelung

„Die neuen Kilometergeldsätze bilden die gestiegenen Kosten für Kraftstoff und Fahrzeugwartung realistisch ab. Arbeitgeber können die Beträge weiterhin steuerfrei auszahlen – ein wichtiger Anreiz für die Nutzung des Privatfahrzeugs im Dienst.”

– WKO (Wirtschaftskammer Österreich)

„Die Vereinheitlichung der Sätze für Fahrräder und Motorräder auf 0,25 Euro ist ein klares Signal: Kurze Dienstwege mit dem Rad werden nun genauso abgegolten wie Motorradfahrten. Das fördert die klimafreundliche Mobilität.”

– klimaaktiv.at (österreichische Klimaschutzinitiative)

„30.000 Kilometer pro Jahr steuerfrei – das ist für die allermeisten Dienstnehmer mehr als ausreichend. Wer diese Grenze überschreitet, muss aber unbedingt die Überschreitung in der Steuererklärung angeben.”

– ÖAMTC (österreichischer Automobilclub)

Die Reform zum 1. Juli 2025 ist mehr als eine bloße Anpassung von Zahlen. Sie zeigt eine klare Richtung: Höhere Sätze für alle, die ihr Privatfahrzeug beruflich nutzen, und eine Gleichbehandlung von Fahrrad und Motorrad. Für Arbeitgeber in Österreich bedeutet das: Wer die neuen Sätze nicht zahlt, riskiert unattraktiv zu werden für Außendienstmitarbeiter und viel fahrende Angestellte. Denn die Wahl ist einfach – entweder der Chef zahlt 0,50 Euro steuerfrei pro Kilometer, oder der Mitarbeiter sucht sich einen Arbeitgeber, der das tut. In einem Arbeitsmarkt mit Fachkräftemangel ist das ein Pfund, mit dem sich wuchern lässt.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich das Kilometergeld?

Sie reichen beim Arbeitgeber ein Fahrtenbuch oder eine einfache Aufstellung ein – mit Datum, Strecke, Kilometerstand und Zweck der Fahrt. Viele Unternehmen stellen eigene Formulare zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt direkt mit dem nächsten Gehalt.

Gilt das Kilometergeld auch für E-Autos?

Ja. Für Elektroautos gilt derselbe PKW-Satz von 0,50 Euro pro Kilometer. Es gibt keinen eigenen Satz für E-Fahrzeuge. Die steuerfreie Obergrenze von 30.000 Kilometern gilt ebenfalls.

Muss ich das Kilometergeld versteuern?

Nein, solange Sie die amtlichen Sätze nicht überschreiten und die Obergrenze von 30.000 Kilometern pro Jahr einhalten. Das Kilometergeld ist komplett steuerfrei (BMF – österreichisches Finanzministerium).

Kann ich Kilometergeld für Fahrten mit dem Fahrrad erhalten?

Ja, ab 1. Juli 2025 erhalten Sie für dienstliche Fahrten mit dem Fahrrad 0,25 Euro pro Kilometer – steuerfrei und bis zu 30.000 Kilometer pro Jahr (BMF – österreichisches Finanzministerium).

Welche Formulare brauche ich?

Es gibt kein standardisiertes Formular. Ein einfaches Excel-Dokument oder eine handschriftliche Aufstellung mit Datum, Start- und Zielort, Kilometerstand und Fahrtzweck reicht aus. Manche Arbeitgeber verlangen das dienstliche Fahrtenbuch.

Wie oft kann ich Kilometergeld abrechnen?

Üblicherweise monatlich oder quartalsweise. Die Abrechnungsfrist hängt von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Nachzahlungen sind auch rückwirkend möglich, solange die Fahrten nachweisbar sind.

Was passiert, wenn ich mehr als die amtlichen Sätze bekomme?

Erhalten Sie mehr als 0,50 Euro pro Kilometer (z. B. eine freiwillige höhere Erstattung des Arbeitgebers), muss der überschüssige Betrag versteuert werden. Der Satz von 0,50 Euro ist die steuerliche Obergrenze (WKO – Wirtschaftskammer Österreich).

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