
www.allianzvorsorge.at.vk: Auszahlung Schritt-für-Schritt
Sie haben gekündigt, werden selbstständig oder gehen in Pension – und jetzt fragen Sie sich: Was passiert mit dem Geld in der Allianz Vorsorgekasse? Die gute Nachricht: Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Guthaben auszahlen lassen, übertragen oder weiterveranlagen möchten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Auszahlung über das Portal www.allianzvorsorge.at/vk beantragen, welche Fristen gelten und was bei der Steuer auf Sie zukommt.
Angebot: Abfertigung Neu ·
Online-Zugang: www.allianzvorsorge.at/vk ·
Anbieter: Allianz Vorsorgekasse AG
Kurzüberblick
- Auszahlung nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Online beantragbar über Portal (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Steuerabzug von 6 % Lohnsteuer (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Genauer Zinssatz für 2025 noch nicht veröffentlicht (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Individuelle Steuerlast hängt von persönlichen Umständen ab (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Auszahlung: bis zu 3 Monate gesetzliche Frist (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Verzinsung: jährlich im Dezember bekanntgegeben (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Entscheidung: auszahlen, übertragen oder weiterveranlagen (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Empfehlung: vor Auszahlung Alternativen prüfen (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick:
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Anbieter | Allianz Vorsorgekasse AG |
| Webseite | www.allianzvorsorge.at/vk |
| Telefon Österreich | 0800 700 700 |
| Telefon aus Ausland | +43 800 700 700 |
| Online-Portal | www.allianzvorsorge.at/vk |
Wie kann ich mein Guthaben bei der Allianz Vorsorgekasse auszahlen lassen?
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Auszahlung
- Melden Sie sich auf dem Portal www.allianzvorsorge.at/vk an (Registrierung: Personendaten, E-Mail, Passwort, Aktivierungs-E-Mail bestätigen – laut Flyer der Allianz Vorsorgekasse).
- Wählen Sie im Portal den Reiter „Auszahlung“ und folgen Sie den Schritten (Allianz Vorsorgekasse – FAQ).
- Geben Sie Ihre IBAN für die Überweisung an (Allianz Vorsorgekasse – FAQ).
- Reichen Sie gültigen Lichtbildausweis und Sozialversicherungsnummer ein.
Der gesamte Vorgang ist vollständig digital über das Portal abwickelbar – kein Papierkrieg, kein Postweg. Das spart Zeit und schafft Klarheit: Sie sehen sofort, ob alle Unterlagen vollständig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Sozialversicherungsnummer
- IBAN des eigenen Kontos
Auszahlung über das Online-Portal beantragen
Der PDF-Flyer der Allianz Vorsorgekasse beschreibt die Registrierung auf www.allianzvorsorge.at/vk mit den Schritten: Personendaten eingeben, E-Mail-Adresse und Passwort wählen, Aktivierungs-E-Mail bestätigen (Flyer der Allianz Vorsorgekasse). Nach der Anmeldung steht der Reiter „Auszahlung“ zur Verfügung.
Wann kann ich mir die Vorsorgekasse auszahlen lassen?
Auszahlungsgründe im Überblick
Eine Auszahlung ist nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Auszahlungsgrundes möglich. Die häufigsten Fälle zusammengefasst – ein deutliches Muster:
| Grund | Voraussetzung | Quelle |
|---|---|---|
| Beendigung des Dienstverhältnisses | Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Befristungsende | Allianz Vorsorgekasse – FAQ |
| Selbstständigkeit | Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit | Allianz Vorsorgekasse – FAQ |
| Pensionierung | Eintritt in den Ruhestand | Allianz Vorsorgekasse – FAQ |
Mit der Pensionierung endet jegliche Weiterveranlagungsmöglichkeit – das Guthaben muss dann zwingend ausgezahlt oder übertragen werden (Allianz Vorsorgekasse – FAQ).
Vorzeitige Auszahlung – möglich oder nicht?
Eine vorzeitige Auszahlung des Vorsorgeguthabens ist nur in gesetzlich definierten Härtefällen möglich – etwa bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder zur Existenzsicherung. Für die meisten Arbeitnehmer ohne Härtegrund gilt: Das Geld bleibt bis zum Jobwechsel oder Pensionseintritt gebunden.
Auszahlung bei Jobwechsel oder Selbstständigkeit
Bei einem Jobwechsel haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich das Guthaben auszahlen (mit 6 % Lohnsteuerabzug) oder übertragen Sie es steuerfrei in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers (Allianz Vorsorgekasse – FAQ). Bei Selbstständigkeit kann das Guthaben auf ein neues Vorsorgekonto übertragen werden – auch das ist steuerfrei.
Wer sich das Geld auszahlen lässt, verliert nicht nur 6 % an die Steuer, sondern auch den zukünftigen Zinseszinseffekt. Bei jungen Berufstätigen kann der Unterschied über 30 Jahre mehrere tausend Euro betragen – das übersehen viele im Moment der Kündigung.
Wie lange dauert die Auszahlung der Allianz Vorsorgekasse?
Bearbeitungszeit nach Antragstellung
Die Allianz Vorsorgekasse nennt eine gesetzliche Auszahlungsfrist, die jede Auszahlung um bis zu drei Monate verzögert (Allianz Vorsorgekasse – FAQ). Zwei Faktoren, die den Zeitplan bestimmen:
- Vollständigkeit der Unterlagen: Unvollständige Einreichungen verlängern die Bearbeitung.
- Wenn der Verfügungswunsch innerhalb von drei Monaten nicht abgegeben wird, wird der Kapitalbetrag per Postanweisung ausbezahlt (Allianz Vorsorgekasse – FAQ).
Faktoren, die die Dauer beeinflussen
Die konkrete Dauer hängt maßgeblich von der Aktualität Ihrer Kontaktdaten auf dem Portal ab – wer im Portal eine gültige IBAN hinterlegt hat, erhält das Geld in der Regel schneller. Fehlende oder fehlerhafte Angaben lösen Rückfragen aus, die den Prozess verlängern.
Was tun bei Verzögerungen?
Im Online-Portal unter www.allianzvorsorge.at/vk können Sie den Status der Auszahlung verfolgen. Bleibt der Antrag länger als vier Wochen ohne Rückmeldung, empfiehlt sich der direkte Anruf bei der Hotline: 0800 700 700 (Österreich) oder +43 800 700 700 (aus dem Ausland).
Wie hoch sind die Zinsen bei der Allianz Vorsorgekasse?
Aktuelle Verzinsung (Geschäftsjahr 2024)
Für das Geschäftsjahr 2024 betrug der Zinssatz 2,25 % (Allianz Vorsorgekasse – FAQ). Die Verzinsung wird jährlich vom Vorstand festgelegt und im Dezember für das Folgejahr bekanntgegeben.
Historische Zinsentwicklung
- 2003: Einführung der Abfertigung Neu in Österreich
- Jährlich im Dezember: Bekanntgabe des neuen Zinssatzes für das Folgejahr
- 2024: Verzinsung 2,25 % (laut Allianz Vorsorgekasse)
Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung
Es gibt eine gesetzliche Mindestverzinsung, die derzeit bei 1,25 % liegt – diese ist garantiert. Darüber hinaus kann eine Überschussbeteiligung gewährt werden, die jedoch nicht garantiert ist und jährlich neu festgelegt wird.
Der genaue Zinssatz für 2025 ist noch nicht veröffentlicht – wer auf Stabilität setzt, sollte die Dezember-2024-Bekanntgabe von 2,25 % als Obergrenze betrachten. In Zeiten sinkender Leitzinsen ist ein Rückgang auf das Garantieniveau von 1,25 % nicht ausgeschlossen.
Wie kann ich meine Allianz kontaktieren?
Kontaktmöglichkeiten im Überblick
- Telefonisch über die Hotline 0800 700 700 (Österreich) oder +43 800 700 700 (aus dem Ausland)
- Über das Nachrichtenportal www.allianzvorsorge.at/vk
- Schriftlich per Post an die Allianz Vorsorgekasse AG
Telefonnummer für Österreich und aus dem Ausland
Die Allianz Vorsorgekasse ist telefonisch unter 0800 700 700 (Österreich) erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie +43 800 700 700 (Allianz Vorsorgekasse – FAQ). Die Hotline ist während der Geschäftszeiten besetzt.
Kontakt über das Meine Allianz Portal
Über das Portal www.allianzvorsorge.at/vk können Sie jederzeit Nachrichten senden und erhalten – das ist der schnellste Weg bei Fragen zum Auszahlungsstatus.
„Die Abfertigung Neu ist ein wichtiger Teil der betrieblichen Vorsorge in Österreich. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie bei einem Jobwechsel nicht automatisch das Geld auszahlen lassen müssen – der Transfer in die neue Vorsorgekasse ist steuerfrei und sichert den Vermögensaufbau.“
Arbeiterkammer – Offizielle Informationen zur Abfertigung Neu
„Die Auszahlung als Kapitalbetrag ist mit einem Abzug von 6 % Lohnsteuer verbunden. Als Alternative dazu nennen wir die steuerfreie Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung oder in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.“
Allianz Vorsorgekasse – Häufige Fragen zur Auszahlung
Bei einem durchschnittlichen Guthaben von 5.000 Euro entscheidet die Wahl zwischen Auszahlung (minus 300 Euro Steuer) und Übertragung (steuerfrei) über die nächsten 20 Jahre über etwa 4.000 Euro Unterschied – selbst bei konservativer Verzinsung. Wer das Geld nicht sofort braucht, sollte die Übertragung ernsthaft prüfen.
Vorsorgekasse behalten oder auszahlen – der Vergleich
Zwei Wege, ein grundlegender Unterschied. Die folgende Tabelle zeigt die drei wichtigsten Alternativen im direkten Vergleich:
| Merkmal | Auszahlung | Übertragung (steuerfrei) | Weiterveranlagung |
|---|---|---|---|
| Steuerfolge | 6 % Lohnsteuer | Steuerfrei | Keine |
| Verfügbarkeit | Sofort | Erst bei neuem Auszahlungsgrund | Bis zur Pensionierung |
| Zinsertrag nach 20 Jahren (5.000 EUR, 2 % p.a.) | Ca. 6.800 EUR (nach Steuern: 6.392 EUR) | Ca. 6.800 EUR (steuerfrei) | Ca. 6.800 EUR (steuerfrei) |
| Empfehlung für | Kurzfristiger Liquiditätsbedarf | Jobwechsel mit langfristiger Perspektive | Bis zur Pensionierung weiter ansparen |
Die Implikation: Wer das Geld nicht in den nächsten 5 Jahren braucht, verschenkt mit der Auszahlung nicht nur 6 % Steuer, sondern auch die künftigen Zinsen. Der Trade-off: heute 300 Euro Steuer sparen gegen morgen 4.000 Euro weniger – die Rechnung ist eindeutig.
Die Rechnung zeigt: Wer langfristig investiert, sollte die Übertragung wählen.
Pro/Contra: Auszahlung vs. Übertragung
Vorteile der Auszahlung
- Sofortige Verfügbarkeit des Geldes
- Einfache Abwicklung über Online-Portal
- Geeignet bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
Nachteile der Auszahlung
- 6 % Lohnsteuerabzug (Allianz Vorsorgekasse – FAQ)
- Verlust des Zinseszins-Effekts
- Keine steuerfreie Übertragung möglich
Für Arbeitnehmer in Österreich, die vor einem Jobwechsel stehen oder in Pension gehen, ist die Entscheidung klar: Wer das Geld nicht sofort benötigt, sollte die steuerfreie Übertragung wählen. Wer auf das Geld angewiesen ist oder kurzfristig plant, dem steht der Weg der Auszahlung offen – mit dem Preis der Steuer.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich mein Guthaben vererben?
Ja, das Guthaben aus der Abfertigung Neu ist vererbbar. Die Erben müssen den Anspruch bei der Allianz Vorsorgekasse geltend machen.
Was passiert mit meinem Guthaben bei Konkurs des Arbeitgebers?
Das Guthaben in der Vorsorgekasse ist insolvenzgeschützt – es bleibt auch bei Konkurs des Arbeitgebers sicher und wird von der Allianz Vorsorgekasse verwaltet (Allianz Vorsorgekasse – FAQ).
Wie kann ich mein Passwort für das Online-Portal zurücksetzen?
Auf der Anmeldeseite von www.allianzvorsorge.at/vk gibt es den Link „Passwort vergessen“. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse erhalten Sie einen Link zum Zurücksetzen.
Wie oft kann ich eine Auszahlung beantragen?
Grundsätzlich ist eine Auszahlung pro Auszahlungsgrund möglich – also einmal bei Beendigung eines Dienstverhältnisses, einmal bei Pensionierung etc. Eine erneute Auszahlung gibt es erst beim nächsten gesetzlichen Grund.
Welche Unterlagen benötige ich für die Registrierung im Portal?
Für die Registrierung auf www.allianzvorsorge.at/vk benötigen Sie Personendaten, eine gültige E-Mail-Adresse sowie die Sozialversicherungsnummer (Flyer der Allianz Vorsorgekasse).
Kann ich mein Guthaben auf ein anderes Vorsorgekonto übertragen?
Ja, das ist bei einem Jobwechsel möglich – steuerfrei und ohne Verlust. Sie müssen lediglich die Bestätigung der neuen Vorsorgekasse einreichen (Allianz Vorsorgekasse – FAQ).
Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung Alt und Neu?
Bei Abfertigung Alt (vor 2003) war der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfertigung zu zahlen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt waren. Bei Abfertigung Neu (seit 2003) wird monatlich ein Betrag (1,53 % des Bruttogehalts) in eine Vorsorgekasse eingezahlt – das Geld bleibt dem Arbeitnehmer auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten.
Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?
Bei der Auszahlung als Kapitalbetrag fällt ein Abzug von 6 % Lohnsteuer an (Allianz Vorsorgekasse – FAQ). Wer das Guthaben überträgt, zahlt keine Steuer. Wer mehr über die steuerlichen Auswirkungen des Gehalts erfahren möchte, findet unter 3000 Brutto in Netto eine detaillierte Aufstellung.
Wie kann ich die Allianz aus dem Ausland anrufen?
Aus dem Ausland wählen Sie die Nummer +43 800 700 700. Die Hotline ist zu den österreichischen Geschäftszeiten erreichbar.
Für Arbeitnehmer in Österreich, die vor der Entscheidung stehen: Die steuerfreie Übertragung ist fast immer die finanziell klügere Wahl – sie spart nicht nur die 6 % Lohnsteuer, sondern sichert auch den Zinseszinseffekt über Jahre. Nur wer das Geld tatsächlich in den nächsten Monaten benötigt, sollte den Weg der Auszahlung wählen. In beiden Fällen: Das Portal www.allianzvorsorge.at/vk ist der schnellste und einfachste Weg – nutzen Sie es.